Die Hannoversche Kinderheilanstalt verfügt über ein Grundstockvermögen, das von sozial engagierten Menschen gestiftet wurde. Dieses Kapital darf nicht angetastet werden.
Die laufenden Betriebskosten der Stiftungseinrichtungen finanzieren sich zum größten Teil aus den Pflegekostensätzen und Behandlungspauschalen der Krankenversicherungs- und der Sozialkostenträger. Der finanzielle Rahmen ist jedoch sehr eng. Größere Investitionen, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen und spezielle kindgerechte Angebote lassen sich damit nicht finanzieren.
Die Vermögenszinsen der Stiftung reichen bei weitem nicht aus, um alle Stiftungszwecke erfüllen zu können. Deshalb ist die vom Finanzamt Hannover-Nord als gemeinnützig anerkannte und ins Stiftungsregister der Bezirksregierung eingetragene Hannoversche Kinderheilanstalt dringend auf Spenden von großzügigen Menschen mit einem Herz für Kinder angewiesen.
Haben Sie oder Ihre Firma Interesse, das Stiftungsvermögen der Hannoverschen Kinderheilanstalt aufzustocken, so ist dieses jederzeit möglich. Eine Zustiftung ist nicht nur für die Hannoversche Kinderheilanstalt erfreulich, sondern die Vorteile sind auch für Sie als Zustifter groß: So bleibt ein Teil Ihres Vermögens - befreit von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer - erhalten und gleichzeitig bewirken Sie damit viel Gutes.
Es ist auch möglich, die Hannoversche Kinderheilanstalt testamentarisch zu bedenken oder als Begünstigte Ihrer Lebensversicherung einzusetzen.


